Zauber der 1000 Lichter - 3 Tage
Lassen Sie sich auf unserer Kurzreise von dem Charme des Harzes beeindrucken.
Sie sehen Goslar, wo Sie über einen der schönsten Weihnachtsmärkte Deutschlands flanieren und die historische Altstadt bestaunen können. Auch ein Ganztagesausflug mit Besuch von Wernigerode und der UNESCO-Weltkulturerbe-Stadt Quedlinburg steht auf dem Programm. Wussten Sie schon, dass es in Quedlinburg den wohl größten Adventskalender Deutschlands gibt? Am Tag der Heimreise geht es noch auf einen Abstecher zum liebevollsten Weihnachtsmarkt nach Osterode.
Reise-Nr.: VET-12768-23
Veranstalter: Vetter Touristik RvGmbH, Hinsdorfer Weg 1, 06780 Zörbig
- Haustürservice
- Fahrt im modernen Reisebus
- 2 Übernachtungen/Halbpension im Ahorn Harz Hotel Braunlage
- 1x Hexenüberfall (am 1. Abend)
- 1x Abendprogramm „Wunderschöne Weihnachtszeit“ mit Liedern, Geschichten & Unterhaltungsprogramm
- Ausflug Weihnachtsmärkte im Ostharz inkl. Stadtführung Wernigerode & Quedlinburg
- 1x musikalischer Adventszauber
MTZ: 25 Personen
Kurtaxe (2,80 € p. P./Nacht) ist vor Ort zu zahlen.
2% Abo-Rabatt
Ahorn Harz Hotel
Details- Doppelzimmer393 €
- Einzelzimmer448 €
Ahorn Harz Hotel
Eingebettet in märchenhafte Bergwälder und romantische Flusstäler liegt das Ahorn Harz Hotel Braunlage im Herzen Deutschlands, dem Nationalpark Harz. Alle Zimmer sind mit Bad, WC, Loggia, Radio, TV und Telefon ausgestattet. Nutzen Sie das sehr umfangreiche Sport- und Animationsprogramm des Hauses mit hoteleigenem Schwimmbad, Sauna und Fitness-Bereich.
Ihr Vertragspartner bei Anmeldung einer Leserreise ist der jeweils genannte Reiseveranstalter. MZ Leserreisen ist lediglich Vermittler aller beschriebenen Reisen.
Bitte beachten Sie die Reisebedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters, die Sie im Internet unter: www.mz.de/leserreisen einsehen können. Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Veranstalter behalten sich Änderungen in den beschriebenen Reiseverläufen und Leistungen vor. Über diese werden Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichtet. Bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) können die Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten.