Urlaub auf Usedom - 6 Tage
Wenn Sie in Ahlbeck den aus feinstem weißen Sand bestehenden Ostseestrand betreten, könnten Sie diesem in nordwestlicher Richtung etwa 40 km folgen, ohne dass er irgendwie zwischendurch zu Ende wäre - eine geradezu märchenhafte Vorstellung, nicht wahr?
Da dies praktisch jedoch kaum zu schaffen und möglicherweise wenig sinnvoll wäre, gibt es eine immerhin über sieben Kilometer lange Strandpromenade, die Ahlbeck mit Heringsdorf und Bansin verbindet.
Reise-Nr.: VET-12684-23
Veranstalter: Vetter Touristik RvGmbH, Hinsdorfer Weg 1, 06780 Zörbig
- Haustürservice
- Transfer im modernen Reisebus
- 5 Übernachtungen im Strandhotel Ahlbeck in Zimmern mit DU/WC und TV zur Landseite
- 5x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- Nutzung des hauseigenen Schwimmbades, der Sauna und Fitness
Aufpreis für Zimmer zur Meerseite mit Balkon: 32 € pro Zimmer / Nacht
Die Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen
MTZ: 25 Personen
2% Abo-Rabatt
Strandhotel Ahlbeck
Details- Doppelzimmer639 €
- Einzelzimmer989 €
Strandhotel Ahlbeck
Das 4-Sterne-Strandhotel Ahlbeck liegt ruhig an der autofreien Promenade des Kaiserbades Ahlbeck mit direktem Zugang zum feinsandigen Ostseestrand. Zum Ortszentrum sind es ca. 500 Meter, die historische Ahlbecker Seebrücke ist etwa 300 Meter entfernt. Das Haus ist ausgestattet mit
Restaurant, Terrasse, Lift und ein Wellnessbereich mit großzügigem Schwimmbad, finnischer Sauna, Solarium, Beauty-Salon und Massage, Fitness sind vorhanden. Alle Zimmer haben Bad oder DU/WC, Radio, TV, Fön und Telefon.
Ihr Vertragspartner bei Anmeldung einer Leserreise ist der jeweils genannte Reiseveranstalter. MZ Leserreisen ist lediglich Vermittler aller beschriebenen Reisen.
Bitte beachten Sie die Reisebedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters, die Sie im Internet unter: www.mz.de/leserreisen einsehen können. Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Veranstalter behalten sich Änderungen in den beschriebenen Reiseverläufen und Leistungen vor. Über diese werden Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichtet. Bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) können die Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten.