Basel Tattoo - ein beeindruckendes Erlebnis! - 4 Tage
Dudelsackklänge, beeindruckende Tanzchoreografien und Blasmusik sorgen für Gänsehautmomente. Es werden weltbekannte Ohrwürmer, kombiniert mit originell choreografierten Marschfolgen, sowie ein buntes Farben- und Lichtspektakel vor der grandiosen, historischen Kulisse der Kaserne Basel präsentiert. Freuen Sie sich auf eine sensationelle Show.
Veranstalter: Vetter Touristik Reiseverkehrs GmbH
Reisecode: VET-13083-25
• Haustürservice
• Fahrt im modernen Reisebus
• 3x Ü/FR im Hotel Am Hochrhein in Bad Säckingen
• 2x 3-Gang Abendessen im Hotel
• 1x Mittagessen vor dem Event
• geführter Stadtrundgang in Bad Säckingen
• Fahrt nach Basel mit örtlicher Reiseleitung inkl. Stadtrundgang
• Ausflug zum Rheinfall von Schaffhausen
• Eintrittskarte in der PK 4 (Sitzplätze) für das Basel Tattoo 2025 um 21:30 Uhr in der Kaserne Basel
• Kurtaxe für den Aufenthalt
Hotel Am Hochrhein
Details- Doppelzimmer629 €
- Einzelzimmer-Zuschlag100 €
Hotel Am Hochrhein
Ihr Hotel:
Herzlich willkommen in Ihrem 3-Sterne-Hotel „Am Hochrhein" in Bad Säckingen. Das Hotel empfängt Sie in guter Lage, am Stadtrand von Bad Säckingen am südlichen Fuß des Schwarzwaldes, direkt am Rhein. Alle gemütlichen Zimmer sind großzügig und verfügen über Bad oder Dusche/WC, Telefon, SAT-TV, Radiowecker und Balkon oder Sonnenterrasse. Im Restaurant „Zum Fährmann" genießen Sie internationale und badische Spezialitäten. Im Sommer lädt die große Rheinterrasse zum Verweilen und Sonnenbaden ein.
Ihr Vertragspartner bei Anmeldung einer Leserreise ist der jeweils genannte Reiseveranstalter. MZ Leserreisen ist lediglich Vermittler aller beschriebenen Reisen.
Bitte beachten Sie die Reisebedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters, die Sie im Internet unter: www.mz.de/leserreisen einsehen können. Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Veranstalter behalten sich Änderungen in den beschriebenen Reiseverläufen und Leistungen vor. Über diese werden Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichtet. Bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) können die Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten.